Spenden

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Spenden als Beitrag zur Gleichberechtigung und Demokratie

Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft in der Partei ist die Spende die dritte wesentliche Säule der Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und somit immer auch Ausdruck einer persönlichen Willensbekundung.

Unsere Arbeit hängt erheblich von Ihrem Mitwirken ab. Um Wahlkämpfe zu finanzieren und im täglichen politischen Kampf bestehen zu können, fallen hohe Kosten an, die nicht alleine aus den monatlichen Beiträgen finanziert werden können. Sie können uns helfen, jeden Tag unsere Präsenz zu zeigen. Entscheiden Sie sich nicht für Mitgliedschaft oder andere Arbeiten, dann steht Ihnen der Weg über eine Spende offen, um so zu dem Ziel, eine gerechtere Gesellschaft zu gestalten, etwas beizutragen.
Helfen Sie der Die EINHEIT, damit wir Deutschland voranbringen. Nur mit Ihrer Hilfe können wir für mehr Chancengleichheit und Gerechtigkeit sorgen. Wir und zukünftige Generationen werden es Ihnen danken!

 

Spenden und Steuern: Steuerliche Informationen

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Bis zur Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Kalenderjahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhalten Sie fünfzig Cent Steuerminderung. Eine Spende von 100 Euro kostet Sie im günstigsten Fall also 50 Euro.
Mit der Steuererklärung bekommen Sie bis zur Gesamtspende von 1650 Euro (Einzelperson) (bei Verheirateten gemeinsam bis 3300 Euro) 50% der Spende vom Finanzamt erstattet.
Wurden in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, können darüberhinausgehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab.
Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich, dass Spenden an politische Parteien in unbegrenzter Höhe verfassungskonform sind. Jedoch können "juristische Personen" ihre Spenden an politische Parteien steuerlich nicht geltend machen.
Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Spenderinnen und Spender erhalten am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die Die EINHEIT haben, wenden Sie sich bitte an unseren Schatzmeister oder andere Vorstandsmitglieder.

Eine Spende per Überweisung oder Scheck stellt für die Die EINHEIT den einfachsten und schnellsten Weg zur Unterstützung dar. Hierbei fallen keine Gebühren an, wie es beispielsweise bei der Verwendung von Kreditkarten der Fall ist.
Wenn Sie die Arbeit der Die EINHEIT dauerhaft unterstützen möchten, können Sie dies über eine Einzugsermächtigung tun. Wir haben zu diesem Zweck ein entsprechendes Formular für Sie vorbereitet. Alle dazu notwendigen Daten finden Sie an dieser Stelle.