Wählerinfo

Was ist ein Landtag?

Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung.
Er vertritt das Volk, wählt den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit.

 

Das Wahlsystem der Landtagswahl

Die Volksabstimmungen (Landtagswahlen und Volksentscheide) sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei (Artikel 76 Abs. 1 der Verfassung). 

 LandTagDie Einheit - Stimmzettel Muster
 
 

Wer kann wählen?

Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, d.h. sie können wählen, wenn sie Deutscher im Sinne von  Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen, 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie

  • das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben oder

  • Ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen können und für Sie ein Betreuer für alle Angelegenheiten (Vollbetreuung) bestellt wurde.

Nicht wahlberechtigt sind die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung sowie die im Ausland lebenden Deutschen. Ausländer sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in Baden-Württemberg lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.